Je kleiner die Verbandsgemeindeverwaltung, desto kleiner die Ordnungsverwaltung!
Gerade bei Verbandsgemeindeverwaltungen mit einer dünnen Personaldecke innerhalb der Fachabteilungen, stellt sich die Amtsleitung die Frage, ob ein Seminar zu Gaststättenkontrollen gut investiertes Geld ist. Schließlich befinden sich in der VG nur wenige Gaststättenbetriebe. Das erlernte Spezialwissen wird sodann zu selten abgerufen, was langfristig zum Vergessen führt. Dadurch ist die ursprüngliche Effizienz über kurz oder lang nahezu auf dem Stand vor dem Seminar.
Im schlimmsten Fall verlassen geschulte Mitarbeiter die Ordnungsverwaltung, wodurch das Spezialwissen unmittelbar verloren geht.
Die S. Wolf Unternehmensberatung kann für die Kommunalverwaltung als „Beauftragter“ im Sinne des Gaststättengesetz tätig werden. Sie brauchen weiter nichts zu tun, als uns schriftlich zu beauftragen und das Ergebnis abzuwarten. Nach der Kontrolle wird ein Bericht angefertigt, damit die Sachbearbeitung weitere Maßnahmen treffen kann.
Der Bericht wird die Erkenntnisse vor Ort detailliert wiedergeben. Darin werden die Verstöße bilddokumentiert und schriftlich herausgearbeitet. Normverletzungen und die dazugehörigen Bußgeldvorschriften finden Sie im Anhang. Es erfolgt eine Maßnahmenempfehlung und Verteiler.
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